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Meldestufe 1 |
Stellenweise kleinere Ausuferungen |
| Meldestufe 2 |
Land- und forstwirtschaftliche Flächen
überflutet oder leichte
Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen |
| Meldestufe 3 |
einzelne bebaute Grundstücke oder Keller
überflutet oder Sperrung
überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der
Wasser- oder Dammwehr erforderlich |
| Meldestufe 4 |
bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet
oder Einsatz der
Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich |